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Grundlegendes unserer Arbeit und der damit zusammenhängenden Zielsetzungen ist hier zusammengefasst:


1.0 Träger der Einrichtung
Das Projekt wird vom gemeinnützigen Verein "Christliche Gefährdetenhilfe Saar-Pfalz e.V." getragen. Der Verein ist vom Finanzamt Kusel - Landstuhl als gemeinnützig und mildtätig anerkannt. Als Arbeitsgemeinschaft von Christen aus Kirchen und Freikirchen leistet der Verein straffälligen, strafentlassenen und gefährdeten Menschen Hilfe zur ganzheitlichen Lebensbewältigung.

2.0 Zielgruppe
Unser Angebot richtet sich im Wesentlichen an junge Menschen
  • bei Haftentlassung
  • mit Therapieerfahrung im Bereich Sucht (Alkohol, Drogen, Spielsucht, etc.)
  • mit Leistungsversagen

In besonders begründeten Einzelfällen können auch andere gefährdete Personen aufgenommen werden.

Das Projekt wird von ehrenamtlichen Mitarbeitern der Kontaktgruppe geleitet.

3.0 Aufnahme und Entlassung
Die Aufnahme in das Projekt ist freiwillig. Voraussetzung für die Aufnahme ist reguläre Haftentlassung oder Therapieende. Der Aufnahme geht mindestens ein Gespräch zwischen dem Interessenten und einem Mitarbeiter der Christlichen Gefährdetenhilfe voraus. Interessenten, die aus dem Strafvollzug heraus übernommen werden wollen, sollten, soweit es möglich ist, einige Tage im Rahmen eines Hafturlaubes in der Einrichtung mitgelebt haben. Über die Aufnahme und Entlassung entscheidet der Vorstand der Christlichen Gefährdetenhilfe Saar-Pfalz e.V. in Absprache mit dem beauftragten Mitarbeiter.
Bei der Aufnahme wird ein Drogentest durchgeführt. Weiterhin werden in unregelmäßigen Zeitabständen Drogenteste durchgeführt. Jeglicher Konsum von Drogen führt zur sofortigen Entlassung.

4.0 Zielsetzung
Im Zusammenleben wird der Einzelne als ein von Gott geschaffenes und somit wertvolles Individuum in allen Lebensbereichen ernst genommen und gefördert.

Leitziele für die Entwicklung des Einzelnen sind dabei:
  • die Fähigkeit zu einem verantwortlichen Mitleben in der Gemeinschaft entwickeln.
  • die Fähigkeit, den Möglichkeiten und Grenzen seiner eigenen Situation und Person entsprechend , sinnvollen Lebensgestaltung zu entwickeln.
  • die Möglichkeit, eine persönliche Beziehung zu Jesus Christus zu finden. Daher möchten wir mit Hilfe Gottes die seelischen Schäden heilen, die
  • durch den Drogenmissbrauch hervorgerufen wurden.

5.0 Seelsorge und Beratung
In seelsorgerischen Gesprächen werden lebensgeschichtliche und situationsbedingte Zusammenhänge erarbeitet. Eine Lösung anhand biblischer Normen wird angestrebt.

6.0 Arbeit, Ausbildung und Beruf
Jeder Hilfesuchende wird in das Arbeitstraining eingebunden. In Zusammenarbeit mit dem Arbeitsamt wird die schnellst mögliche berufliche Integration angestrebt. Nach Möglichkeit wird dem Einzelnen eine berufliche Ausbildung angeboten, wobei er im Schulischen Bereich durch Mitarbeiter gefördert wird.

7.0 Integration in Bezugsgruppen
Die Gefährdetenhilfe hat die Möglichkeit an den Gruppenaktivitäten der Frei-Evangeliums Christengemeinde teilzunehmen. Dort sind kreative und musikalische Gruppen, Gesprächskreise werden gebildet und Missionsarbeiten verrichtet. Hier kann jeder nicht kriminelle Beziehungen aufbauen.
Tragfähige Beziehungen erleichtern die Lebensbewältigung nach dem Verlassen der Einrichtung.

8.0 Auszug und Nachbetreuung
Durch den Aufbau eines sozialen Beziehungsfeldes, Berufsintegration, Beratung (z.B. Schuldenabbau) und Lebenstraining in der Einrichtung wird der Auszug vorbereitet. Die Verweildauer des Einzelnen hängt von seiner persönlichen Entwicklung ab. Angebote der Jugendarbeit, sowie Seelsorge und Beratung stehen dem Einzelnen auch nach dem Auszug weiterhin offen.

9.0 Arbeitstraining
Die Einrichtung ist besonders bemüht, jungen Erwachsenen aus dem Strafvollzug und aus der Suchtproblematik in den Gemeinschafts- und Berufsbereich zu integrieren.

Entsprechend der Defizite unserer Zielgruppe lauten die Ziele des Arbeitstrainings:

9.1 Aufbau von Leistungsfähigkeit
Leistungsmotivation muss in konkreten Einzelschritten aufgebaut werden. Kleine Erfolgserlebnisse helfen, negative Erfahrungen zu überwinden. Aufgrund der geringen Leistungsfähigkeit sind anfänglich nur überschaubare und zeitlich abgegrenzte Aufgaben unter Anleitung möglich.

9.2 Sozialverhalten am Arbeitsplatz
Der Umgang mit Vorgesetzten und Kollegen, die Bewältigung von Konflikten, die Arbeit im Team sowie Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit und ähnliche Verhaltensformen müssen erlernt werden.

9.3 Leistungstraining
Nach zum Teil jahrelangen Suchtkarrieren sind bei suchtabhängigen jungen Menschen körperliche Leistungsgrenzen zu überwinden. Konzentrationsfähigkeit muss besonders trainiert werden.

9.4 Entwicklung berufsrelevanter Fähigkeiten
Einfache handwerkliche und praktische Fähigkeiten werden trainiert, das Auffassungs- und Merkvermögen gefördert und das räumliche Vorstellungsvermögen geschult. Die Mitarbeit in den verschiedenen Bereichen des Arbeitstrainings vermittelt einen Einblick in wirtschaftliche Zusammenhänge und erste Kenntnisse in diesen Berufsfeldern.

9.5 Identifikation und Sinnfindung
Die Mitarbeit im beruflichen Bereichen ermöglicht es dem Einzelnen, seine Umwelt aktiv mitzugestalten und für andere wertvolle Leistungen zu erbringen. Dies vermittelt die Erfahrung, gebraucht zu werden. Die Identifikation mit der Arbeit ist bedeutsam, um die Tätigkeit als sinnvoll erleben zu können und darin Bestätigung zu erleben.

10.0 Berufswahl und Vorbereitung
Die verschiedenen Bereiche des Arbeitstrainings vermitteln Kenntnisse im handwerklichen, gewerblichen, gärtnerischen Bereich. Dies ermöglicht es dem Einzelnen, Arbeitsfelder kennen zu lernen, Interesse zu entwickeln und Fähigkeiten zu erproben, Begabungen zu erkennen.

Die berufliche Integration wird auf unterschiedliche Ebenen während der Zeit des Arbeitstrainings vorbereitet:

10.1 Berufsvorbereitender Unterricht
Durch Mitarbeiter wird, soweit möglich, berufsvorbereitend, bzw. später begleitend betreut.

10.2 Zusammenarbeit mit dem örtlichen Arbeitsamt
Bereits bei der Aufnahme in das Arbeitstraining erfolgt eine Vorstellung bei dem Arbeitsvermittler des zuständigen Arbeitsamtes. Je nach Situation werden die Ausbildungs- oder Rehabilitationsberater eingeschaltet.

10.3 Betriebspraktikum
Unterschiedliche Betriebe beschäftigen unsere jungen Leute als Praktikanten oder Aushilfen für kürzere Zeiträume und ermöglichen damit den Einblick in weitere Berufsbereiche und eine zusätzliche Arbeitserprobung.

11.0 Seelsorgerliche und Soziale Begleitung
Eine persönliche Begleitung kann der hier angesprochenen Problemgruppe gerecht werden. Hilfen im beruflichen Bereich müssen daher in ein umfassendes Hilfskonzept eingebunden sein, um zu einer beruflichen Eingliederung führen zu können. Die Beratungsarbeit wird von einem seelsorgerlichen Ansatz getragen, der den Wert des Menschen als Geschöpf Gottes betont und anhand der Bibel praktische Lebenshilfen vermittelt.

12.0 Lebenshilfe und Suchthilfe
Die meisten unserer Arbeitstrainingsteilnehmer hatten Probleme mit legalen oder illegalen Drogen. Lebensberatung umfasst Bewältigung der Vergangenheit, Beziehungs- und Partnerschaftsfragen, die Frage nach Zukunftsperspektive etc.

13.0 Schuldenregulierung
Im Rahmen der Betreuung werden Kontakte zu Gläubigern aufgenommen, vorhandene Forderungen zusammengestellt und bewertet, Vergleichs- und Ratenzahlungsvereinbarungen getroffen und durchgeführt. Zur Betreuung kann eine Schulden- und Vermögensverwaltung, die eine geordnete Rückzahlung der Forderung sicherstellt, getroffen werden.

14.0 Begleitung bei Behördenkontakten und Strafverfahren
Bei Kontakten zu Sozial- und Arbeitsämtern, Rentenstellen, Jugend- und Gesundheitsämtern etc. wird der Einzelne begleitet.
Besondere Hilfe ist beim Ausfüllen von Anträgen und Formularen sowie bei der Beschaffung von Unterlagen erforderlich. Zu Polizei, Staatsanwaltschaften, den Dienststellen der Bewährungshilfe und Gerichten wird Kontakt gehalten. Der junge Mensch wird auch bei der Zahlung von Geldstrafen oder Geldbußen, der Befolgung von Weisungen und Auflagen etc. unterstützt.
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